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Versicherungen sparen: Tipps laut Verbraucherzentrale

Veröffentlicht am 28.10.2026

•7 Min. Lesezeit•Von Giampiero Brunetti

Wer bei Versicherungen sparen will, hat mehrere Hebel, doch nicht jeder lohnt sich bei jedem Vertrag. Kurzantwort: Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest nennen: Verträge regelmäßig prüfen, bei Beitragserhöhung die Sonderkündigung nutzen, in der Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und Zahlweise anpassen und doppelte Verträge beenden. Ein Sparversprechen ist das nicht: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen spricht beim Kfz-Wechsel von „mehreren hundert Euro im Einzelfall“. Die Verbraucherzentrale mahnt außerdem, nicht nur auf den Preis zu achten.

Wie oft sollte ich meine Versicherungen prüfen?

Die Verbraucherzentralen empfehlen, den Schutz alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Lebenssituation (Verbraucherzentrale, Stand November 2025). Bei der Privathaftpflicht nennt die Stiftung Warentest (Stand Mai 2026) als Anlass geänderte Lebensumstände wie Zusammenziehen, Heirat oder Kinder, eine Police ab sieben Jahren oder fehlenden Grundschutz. Wer eine ältere Police hat, bekommt mit einem neuen, sehr guten Vertrag laut Stiftung Warentest oft bessere Leistung, häufig ohne Aufpreis. Zu den Preisen: Im Test von Mai 2026 (401 Familientarife von 92 Versicherern) nennt die Stiftung sehr gute Tarife ab 48 Euro im Jahr. Was Sie zahlen würden, hängt von Ihrer Situation ab. Mehr in unserem Ratgeber zur Privathaftpflicht.

Wann kann ich eine Versicherung kündigen?

Versicherungen lassen sich laut Verbraucherzentrale (Stand März 2026) normalerweise einmal im Jahr ordentlich kündigen, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert. Die gesetzlichen Eckpunkte in § 11 VVG: Eine vorab vereinbarte Verlängerung gilt höchstens um ein Jahr. Die Kündigungsfrist darf nicht unter einem und nicht über drei Monaten liegen. Ein für mehr als drei Jahre geschlossener Vertrag kann zum Schluss des dritten Jahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden. Das Versicherungsjahr stimmt oft nicht mit dem Kalenderjahr überein, maßgeblich ist die Zeit im Vertrag. Das ist eine Wiedergabe von Quelle und Gesetz, keine Rechtsberatung.

Laut Verbraucherzentrale (Stand März 2026) gibt es außerdem Sonderkündigungsrechte:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich die Leistung ändert, kann man nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Der Versicherer muss auf das Recht hinweisen. Für die private Krankenversicherung nennt die Verbraucherzentrale zwei Monate. Steigt der Beitrag im gleichen Maß wie die Versicherungssumme, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
  • Nach einem Versicherungsfall: Die Verbraucherzentrale nennt ein Kündigungsrecht. In der Haftpflichtversicherung gilt nach § 111 VVG eine Frist von einem Monat nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs.
  • Verkauf des Autos: Die Verbraucherzentrale rät, das Auto vor dem Verkauf selbst abzumelden. Dann ende der Vertrag, und zu viel gezahlte Beträge würden erstattet.
  • Kfz-Stichtag: Als Stichtag nennt die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand November 2025) meist den 30. November; ihn können Sie mit unserem Kündigungsfrist-Rechner bestimmen. Mehr im Artikel zum Kfz-Wechsel.

Bringt eine höhere Selbstbeteiligung etwas?

In der Kfz-Versicherung ja, laut Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand November 2025): Schon 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko können mehr als 20 Prozent des Beitrags sparen. Die Stiftung Warentest (Stand Oktober 2026) nennt, dass eine Selbstbeteiligung in der Kasko den Beitrag senkt. Bei der Wohngebäudeversicherung nennt die Verbraucherzentrale ebenfalls, dass ein vereinbarter Selbstbehalt die Beiträge senkt. Im Schadensfall tragen Sie den Betrag selbst. Die Stiftung Warentest rät dagegen bei der Privathaftpflicht und bei Reiseversicherungen von einem Selbstbehalt ab (Stand Juli 2026). Die für den Test untersuchten Haftpflichttarife sehen keinen generellen Selbstbehalt vor.

Spare ich, wenn ich jährlich statt monatlich zahle?

Ja: Wer den Jahresbeitrag statt monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt, spart laut Verbraucherzentrale den Ratenzuschlag, einen Prozentwert nennt sie nicht. Die Stiftung Warentest (Stand Juli 2026) beziffert die Ersparnis beim Wechsel von monatlicher auf jährliche Zahlung je nach Versicherer auf bis zu etwa 5 Prozent.

Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung sparen?

  • Fahrerkreis: Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand November 2025) wirkt sich ein kleiner Fahrerkreis günstig aus: Der Partner fährt meist kostenlos mit, Fahrer unter 23 oder 25 Jahren machen es teurer.
  • Jahresfahrleistung: Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen fällt der Aufschlag höher aus, je mehr Kilometer versichert sind. Die Quelle nennt, den Wert bei Abweichung nach oben oder unten anzupassen und eine erhöhte Jahresfahrleistung dem Versicherer zu melden.
  • Angebote einholen: Kostenfreie Vergleichsportale nennt die Verbraucherzentrale nur als Orientierung, nicht als einzige Quelle, weil nicht alle Versicherer abgebildet sind. Nach dem Vergleich lohne ein Anruf beim alten Versicherer, mitunter gebe es ein verbessertes Angebot. Die Stiftung Warentest bestätigt, dass manche Vergleichsportale nur ausgewählte Angebote zeigen. Angebote lassen sich im Kfz-Versicherungsvergleich nebeneinanderlegen.
  • Schadenfreiheitsklasse: Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand November 2025) wird sie beim Wechsel in der Regel übernommen, Rabattschutz und Sondereinstufungen meist nicht. Dann drohe eine Rückstufung, und der Wechsel lohne sich oft nicht.

Wo raten die Quellen vom Sparen ab?

Die Verbraucherzentrale rät, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen zu achten. Als Mindeststandard nennen Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest in der Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro je geschädigter Person. Die Stiftung Warentest nennt für die Vollkasko zusätzlich den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bei der Wohngebäudeversicherung ist der Elementarschutz laut Verbraucherzentrale ein Extra: Ohne ihn zahlt die Versicherung bei diesen Gefahren nicht. Für die Privathaftpflicht nennt die Stiftung Warentest einen Grundschutz von mindestens 10 Millionen Euro (Stand Mai 2026).

Welche doppelten oder unwirtschaftlichen Verträge kann ich beenden?

Wer mehrere gleiche Versicherungen hat, kann laut Verbraucherzentrale Verträge kündigen und braucht sie nicht doppelt. Bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ist die Kündigung dagegen oft wirtschaftlich nicht sinnvoll, weil der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann. Als Alternativen nennt die Verbraucherzentrale, die Laufzeit zu verkürzen, den Beitrag auszusetzen oder den Vertrag zu verkaufen. Vor so folgenschweren Schritten rät sie zur Beratung. Welche Versicherungen die Quellen überhaupt für nötig halten, steht in unserem Artikel Welche Versicherungen braucht man wirklich?

Gibt es Sparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung?

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2024, dass ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter immer möglich und nicht an Fristen gebunden ist. Die Zwei-Monats-Frist betrifft nur die Kündigung und den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Ein Tarifwechsel beim selben Versicherer kann laut Verbraucherzentrale Hamburg Beiträge senken, ohne dass erworbene Altersrückstellungen verloren gehen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter scheitert laut Verbraucherzentrale Hamburg dagegen häufig an Vorerkrankungen, ist oft deutlich teurer und kann Altersrückstellungen ganz oder teilweise kosten. Die Quelle stammt von Ende 2024.

Fazit: Bei Versicherungen sparen, aber nicht am Schutz

Als Hebel nennen die Quellen regelmäßiges Prüfen, die Sonderkündigung bei Beitragserhöhung, Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung, passende Angaben zu Fahrleistung und Fahrerkreis, die Zahlweise, das Beenden doppelter Verträge und bei der privaten Krankenversicherung den Tarifwechsel beim selben Anbieter. Die Quellen mahnen, nicht an den Leistungen zu sparen.

Wir sind Tippgeber und bieten weder Beratung noch Vermittlung. Der Vergleichsrechner auf dieser Seite wird von der TARIFCHECK24 GmbH bereitgestellt. Bei einem Abschluss erhalten wir gegebenenfalls eine Provision, mehr dazu unter So vergleichen wir.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Wechsel der Versicherung immer?

Nein. Beim Kfz-Wechsel droht eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn Rabattschutz oder Sondereinstufungen nicht übernommen werden, dann lohnt sich der Wechsel laut Verbraucherzentrale Niedersachsen oft nicht.

Ist die Kündigung einer Kapitallebensversicherung sinnvoll?

Oft nicht. Die Verbraucherzentrale nennt den Rückkaufswert, der unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann, und Verluste durch Abschluss- und Vertriebskosten.

Zeigen Vergleichsportale alle Versicherer?

Nein. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass nicht alle Versicherer abgebildet sind und manche Portale nur ausgewählte Angebote zeigen. Das gilt auch für den Vergleichsrechner auf dieser Seite (Betreiber: TARIFCHECK24 GmbH, bei einem Abschluss erhalten wir gegebenenfalls eine Provision). Welche Anbieter berücksichtigt werden, legt der Rechnerbetreiber fest.

Quellen

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