Von Giampiero Brunetti · Stand: Oktober 2026 · Preisangaben: Stiftung Warentest, Mai 2026
Kurzantwort
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einer anderen Person aus Versehen einen Schaden zufügen. Das Gesetz lässt Sie dafür in unbegrenzter Höhe haften. Als Mindestsumme nennt die Verbraucherzentrale 10 Millionen Euro, ideal sind 50 bis 100 Millionen Euro. Gute Tarife kosten laut Stiftung Warentest (Mai 2026) zwischen 48 und 246 Euro im Jahr, im Durchschnitt 99 Euro. Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung gibt es nicht.
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Warum die Haftung unbegrenzt ist
Nach § 823 Absatz 1 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Eine Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Sie haften für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben, in unbegrenzter Höhe. Ein Beispiel ist ein Personenschaden mit langer Behandlung oder dauerhafter Pflege. Solche Summen übersteigen Einkommen und Vermögen schnell.
Welche Leistungen wichtig sind
Die folgende Übersicht fasst zusammen, was Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest nennen. Sie ist eine Orientierung, keine Tarifempfehlung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.
| Merkmal | Was die Quellen nennen |
|---|---|
| Deckungssumme | Verbraucherzentrale: mindestens 10 Mio. €, ideal 50 bis 100 Mio. €. Stiftung Warentest (Grundschutz): mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden |
| Selbstbeteiligung | Verbraucherzentrale: meist besser darauf verzichten. Grundschutz Stiftung Warentest: keine Selbstbeteiligung bei den Grundschutzleistungen |
| Forderungsausfall | Leistet, wenn ein Schädiger Ihnen gegenüber zahlungsunfähig und nicht versichert ist. Beide Quellen nennen bis zu 10 Mio. € |
| Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Räumen. Verbraucherzentrale: Mindestsumme 500.000 € |
| Schlüsselverlust | Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel, nach Verbraucherzentrale auch beruflicher Schlüssel |
| Gefälligkeitsschäden | Schäden, die Sie beim Helfen aus einfacher Fahrlässigkeit verursachen. Vorher mit dem Betroffenen klären |
| Deliktunfähige Kinder | Schäden von Kindern unter sieben Jahren, die rechtlich nicht haften. Tarife regeln das unterschiedlich |
| Ausland | Grundschutz Stiftung Warentest: vorübergehender Aufenthalt von mindestens drei Jahren innerhalb der EU |
Was nicht versichert ist
Typische Ausschlüsse nennt die Verbraucherzentrale:
- Absichtlich verursachte Schäden
- Schäden aus beruflicher Tätigkeit (dafür gibt es eine Berufshaftpflicht)
- Haustiere wie Hunde und Pferde. Dafür ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht nötig, Rechner dazu finden Sie unter Vergleichsrechner → Versicherungen
- Schäden mit Kraftfahrzeugen (dafür gilt die Kfz-Haftpflicht)
- Schäden an Ihren eigenen Sachen
Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, sollte zusätzlich prüfen, ob eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig ist. Auch diesen Rechner finden Sie bei den Versicherungen.
Wer mitversichert ist
- Single-Tarif: nur die versicherte Person selbst.
- Familientarif: Ehe- oder Lebenspartner im selben Haushalt sowie Kinder, nach Verbraucherzentrale bis zum Abschluss der ersten durchgängigen Ausbildung.
Die Details, etwa für volljährige Kinder, Studium oder Auslandsaufenthalte, unterscheiden sich je nach Tarif. Prüfen Sie sie in den Vertragsbedingungen.
Was die Privathaftpflicht kostet
Die Stiftung Warentest hat im Mai 2026 401 Familientarife von 92 Versicherern untersucht. Dabei bekamen 154 Angebote das Urteil „Sehr gut“, 260 Angebote insgesamt „Sehr gut“ oder „Gut“ und 12 Tarife „Mangelhaft“.
| Kennzahl (Familientarife) | Wert laut Stiftung Warentest, Mai 2026 |
|---|---|
| Günstigster Tarif mit Urteil „Sehr gut“ | ab 48 € pro Jahr |
| Durchschnittspreis | 99 € pro Jahr |
| Preisspanne guter Angebote | 48 bis 246 € pro Jahr |
Das sind Marktdaten, keine Angebote für Sie. Ihr Beitrag hängt von Ihrer Situation und den gewählten Leistungen ab. Preise und Konditionen ändern sich laufend. Maßgeblich sind die Angaben im Rechner und beim Anbieter.
Student, Mieter, Familie: worauf es ankommt
Studenten
Unverheiratete Kinder sind im Familientarif der Eltern meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Erststudiums mitversichert. Das gilt nicht in jedem Tarif und nicht unbegrenzt. Fragen Sie vor einem eigenen Vertrag nach den Bedingungen der Eltern.
Mieter
Für Mieter sind Mietsachschäden wichtig, also Schäden an der gemieteten Wohnung. Achten Sie auf die Höhe der Deckungssumme dafür und darauf, was der Tarif als Mietsachschaden zählt.
Familien
Familien brauchen einen Familientarif. Gerade mit kleinen Kindern lohnt der Blick auf deliktunfähige Kinder: Nach § 828 BGB sind Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden verantwortlich. Ob die Versicherung solche Schäden trotzdem übernimmt, regelt der Tarif.
Singles und Paare
Singles brauchen einen Single-Tarif. Lebt ein Partner im selben Haushalt, kann ein Familientarif den Partner mitversichern. Prüfen Sie, welche Variante zu Ihrer Lebenssituation passt.
Wechseln und kündigen
Verträge lassen sich laut Verbraucherzentrale meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Stiftung Warentest sieht Anlass zum Wechsel in drei Fällen:
- Ihre persönliche Situation hat sich geändert, zum Beispiel durch Heirat oder Nachwuchs.
- Die Police ist älter als sieben Jahre.
- Der Stiftung-Warentest-Grundschutz wird nicht erfüllt.
Praktischer Hinweis: Kündigen Sie die alte Police erst, wenn die neue bestätigt ist, damit keine Lücke entsteht. Bei Zweifeln empfiehlt die Verbraucherzentrale eine unabhängige Beratung, zum Beispiel über den Bundesverband der Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale vor Ort.
Häufige Fragen
Ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, für die private Haftpflicht gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Verbraucherzentrale nennt sie trotzdem ein „absolutes Muss“, weil man für schuldhaft verursachte Schäden unbegrenzt haftet.
Welche Deckungssumme sollte eine Privathaftpflicht haben?
Die Verbraucherzentrale nennt mindestens 10 Millionen Euro, ideal sind 50 bis 100 Millionen Euro. Die Stiftung Warentest verlangt für ihren Grundschutz mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Was kostet eine Privathaftpflicht?
Laut Stiftung Warentest (Mai 2026) lagen gute Familientarife zwischen 48 und 246 Euro im Jahr, der Durchschnitt bei 99 Euro. Ihr Preis hängt von Ihrer Situation und den gewählten Leistungen ab; der Rechner zeigt aktuelle Angebote.
Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
Im Familientarif sind Kinder in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Ob ihre Schäden abgedeckt sind, hängt vom Tarif ab und sollte in den Bedingungen geprüft werden.
Sind Studenten über die Eltern mitversichert?
Unverheiratete Kinder sind im Familientarif meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Erststudiums mitversichert. Das gilt nicht in jedem Tarif und nicht unbegrenzt, deshalb sollten die Vertragsbedingungen geprüft werden.
Sind Schäden an der Mietwohnung versichert?
Mietsachschäden können über die Privathaftpflicht abgesichert sein, etwa an Türen, Wänden oder Bodenbelägen. Die Verbraucherzentrale nennt dafür eine Mindestsumme von 500.000 Euro. Welche Schäden im Einzelnen zählen, steht in den Tarifbedingungen.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?
Die Verbraucherzentrale rät meist davon ab: Die Ersparnis beim Beitrag sei so gering, dass man besser darauf verzichten sollte. Der Stiftung-Warentest-Grundschutz setzt ebenfalls keine Selbstbeteiligung bei den Grundschutzleistungen voraus.
Wie kann ich meine Privathaftpflicht wechseln oder kündigen?
Verträge lassen sich laut Verbraucherzentrale meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Stiftung Warentest rät zum Wechsel, wenn sich die Situation geändert hat, die Police älter als sieben Jahre ist oder der Grundschutz fehlt.
Gilt die Privathaftpflicht auch im Ausland?
Das hängt vom Tarif ab. Der Grundschutz der Stiftung Warentest verlangt einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt von mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union. Außerhalb der EU sollten Sie die Bedingungen prüfen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!
- Stiftung Warentest: Haftpflichtversicherung-Vergleich (Stand Mai 2026)
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht und § 828 BGB – Minderjährige, Gesetze im Internet