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Kfz-Versicherung wechseln 2026: Stichtag, SF-Klasse

Veröffentlicht am 28.10.2026

•6 Min. Lesezeit•Von Giampiero Brunetti

Ende November entscheidet sich bei vielen Autofahrern, zu welchen Bedingungen die Kfz-Versicherung im neuen Jahr weiterläuft. Kurzantwort: Für die meisten Verträge muss die Kündigung spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein (Stiftung Warentest, Stand Oktober 2026). 2026 fällt dieser Tag auf einen Montag. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, sollte nach Rat der Verbraucherzentrale Niedersachsen erst kündigen, wenn ein verbindliches Angebot und der neue Vertrag vorliegen. Ihren persönlichen Stichtag berechnen Sie mit unserem Kfz-Kündigungsfrist-Rechner.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Viele Kfz-Verträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt laut Stiftung Warentest (Stand Oktober 2026) einen Monat, das Versicherungsjahr entspricht oft dem Kalenderjahr. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 3. November 2025) nennt als Bedingung, dass das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein muss.

Nicht jeder Vertrag endet zum Jahreswechsel. Bei Verträgen, die mitten im Jahr begonnen haben, gilt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen weiterhin die Frist von einem Monat, die Versicherungsperiode endet aber zu einem anderen Termin. Ein Vertrag, der am 15. Juli begonnen hat, läuft demnach am 14. Juli des Folgejahres aus, der Stichtag ist der 14. Juni. Das Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Was bringt es, die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Die Stiftung Warentest hat für ihren aktuellen Test 157 Tarife von 66 Versicherern untersucht (Stand Oktober 2026). Die Preisunterschiede sind laut Test zum Teil sehr groß. Wer bei einem sehr teuren Anbieter versichert ist, kann laut Test im Einzelfall mehr als 1.000 Euro im Jahr weniger zahlen; allgemein spricht die Stiftung Warentest von Hunderten Euro. Das ist ein Testergebnis und kein Versprechen für Ihren Vertrag. Ob ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrem Fahrzeug, Ihrer Schadenfreiheitsklasse und Ihren Wünschen ab.

Kfz-Versicherung wechseln: Schritt für Schritt

Eine mögliche Reihenfolge, die sich an den Hinweisen der Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 3. November 2025) orientiert:

  1. Ablaufdatum aus dem Versicherungsschein heraussuchen und den Stichtag bestimmen.
  2. Vergleichsangebote einholen, auch über die Beitragsrechner einzelner Versicherer. Ein Vergleichsportal sollte nicht die einzige Quelle sein.
  3. Beim alten Versicherer nachfragen, ob er ein besseres Angebot macht.
  4. Mit dem neuen Versicherer klären, wie er Ihre Schadenfreiheitsklasse behandelt (siehe Abschnitt zur Schadenfreiheitsklasse).
  5. Erst kündigen, wenn ein verbindliches Angebot vorliegt und der neue Vertrag abgeschlossen ist. So entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz.
  6. Das Kündigungsschreiben so früh senden, dass der Eingang vor dem Stichtag nachweisbar ist. Eine Muster-Kündigung für die Kfz-Versicherung finden Sie auf unserer Rechner-Seite.

Brauche ich beim Wechsel eine eVB-Nummer?

Nein, wenn Sie nur den Versicherer wechseln. Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Stand Mai 2024) braucht, wer lediglich seine Kfz-Versicherung wechselt, keine eVB-Nummer. Sie wird zum Beispiel bei einer Neuzulassung, einem Halterwechsel oder einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk benötigt.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beim Wechsel?

Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen wird die bestehende Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel in der Regel übernommen. Sondereinstufungen und persönliche Rabatte des bisherigen Versicherers werden dagegen oft nicht berücksichtigt, was zu einer Rückstufung führen kann. Der neue Versicherer muss solche Rabatte laut Verbraucherzentrale nicht berücksichtigen.

Auch ein Rabattschutz ist betroffen: Er kann laut Verbraucherzentrale nicht übertragen werden. Wer nach einem oder mehreren Unfällen nur deshalb nicht zurückgestuft wurde, muss beim neuen Versicherer voraussichtlich mit einer Rückstufung rechnen. Wie der neue Versicherer Ihre Klasse einstuft, lässt sich vor der Kündigung klären.

Sonderkündigung: Wann kann ich außerhalb des Stichtags kündigen?

Nach der Stiftung Warentest gibt es Sonderkündigungsrechte bei einem Schadensfall, bei einer Beitragserhöhung und beim Fahrzeugwechsel.

  • Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Schutz ändert, können Sie nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.
  • Schadensfall: Hat die Versicherung einen Schaden übernommen, können laut Verbraucherzentrale Niedersachsen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer eingehen.
  • Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel nennt die Stiftung Warentest ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Die Fristen sind kurz, deshalb kommt es auf das Datum der Mitteilung oder auf den Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung an.

Worauf sollte ich bei einem neuen Tarif achten?

Die Stiftung Warentest nennt als empfohlenen Mindestschutz (Stand Oktober 2026):

  • Haftpflicht: eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Für Personenschäden nennt der Test 7,5 Millionen Euro als gesetzliche Deckung und empfiehlt mindestens 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
  • Vollkasko: Neupreisentschädigung für mindestens 24 Monate und der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit kann die Zahlung sonst bis auf null Euro kürzen.
  • Teilkasko: Schutz bei Tierbissschäden an Leitungen, Schläuchen und Kabeln mit Folgeschäden bis mindestens 5.000 Euro.

Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko kann laut Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 3. November 2025) im Einzelfall den Beitrag um mehr als 20 Prozent senken; im Schadensfall tragen Sie diesen Betrag dann selbst.

Tarife mit Werkstattbindung sind nach der Stiftung Warentest (Stand Oktober 2026) oft bis zu 20 Prozent günstiger. Dann gibt der Versicherer bei Kaskoschäden die Werkstatt vor. Außerdem gilt: Hat sich Ihre Jahresfahrleistung erhöht, sind Sie laut Verbraucherzentrale Niedersachsen verpflichtet, den Versicherer zu informieren.

Fazit

Die Kfz-Versicherung zu wechseln lohnt sich nach Angaben der Stiftung Warentest vor allem bei teuren Verträgen. Entscheidend sind der Stichtag, ein verbindliches Angebot und der neue Vertrag vor der Kündigung sowie die Klärung der Schadenfreiheitsklasse. Wir sind Tippgeber und bieten weder Beratung noch Vermittlung. Der Vergleichsrechner auf dieser Seite wird von der TARIFCHECK24 GmbH bereitgestellt. Bei einem Abschluss erhalten wir gegebenenfalls eine Provision, mehr dazu unter So vergleichen wir. Die Entscheidung treffen Sie selbst. Ihren Stichtag ermitteln Sie mit dem Kfz-Kündigungsfrist-Rechner.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Für die meisten Verträge bis zum 30. November, und die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein (Stiftung Warentest, Stand Oktober 2026). 2026 ist der 30. November ein Montag. Verträge mit anderem Ablauf haben einen eigenen Stichtag.

Zählt das Datum auf dem Brief oder der Eingang?

Es kommt auf den Eingang beim alten Versicherer an: Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November dort eingegangen sein (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand November 2025). Die Zustellung per Post sollte daher eingeplant werden.

Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?

In der Regel wird sie übernommen. Sondereinstufungen und persönliche Rabatte des Vorversicherers können aber zu einer Rückstufung führen (Verbraucherzentrale Niedersachsen). Klären Sie das vor der Kündigung.

Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?

Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung, einem regulierten Schaden oder einem Fahrzeugwechsel. Dann gelten kurze Fristen, bei einer Beitragserhöhung und nach einem regulierten Schaden jeweils ein Monat.

Quellen

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