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Kfz-Versicherung kündigen: Stichtag berechnen

Frist, Sonderkündigung und Muster-Schreiben. Stand: Oktober 2026

Von Giampiero Brunetti · Stand: Oktober 2026

Kurzantwort: Für die meisten Kfz-Verträge ist der Stichtag der 30. November. Die Kündigung muss bis dahin beim alten Versicherer eingegangen sein. Nicht jeder Vertrag endet aber zu diesem Termin. Tragen Sie das Ablaufdatum aus Ihrem Versicherungsschein ein, dann sehen Sie Ihren Stichtag.

Stichtag berechnen

Läuft Ihr Versicherungsjahr wie das Kalenderjahr, ist das der 31. Dezember.

Wählen Sie das Ablaufdatum, dann sehen Sie den Stichtag.

Haben Sie eine Beitragserhöhung erhalten? Tragen Sie das Zugangsdatum ein.

Das Ergebnis ist ein Richtwert nach der Beschreibung der Verbraucherzentrale und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Vertragsbedingungen. Es werden keine Eingaben gespeichert.

Muster für das Kündigungsschreiben

Füllen Sie die Felder aus und kopieren Sie den Text. Das Muster ist knapp gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen und senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Eingang nachweisen können.

[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]

[Versicherer, Anschrift]

Datum: [Ort, Datum]

Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Versicherungsscheinnummer: [Nummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die oben genannte Kfz-Versicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder gesendet.

Danach: Tarife vergleichen

Die Verbraucherzentrale rät, erst zu kündigen, wenn ein verbindliches Angebot vorliegt. Mit dem Vergleichsrechner sehen Sie Tarife für Ihre Situation. Wir sind Tippgeber, der Vergleich ist für Sie kostenlos.

AnzeigeExterner Vergleichsrechner

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Der Vergleich wird von der TARIFCHECK24 GmbH bereitgestellt. Wir sind nur Tippgeber, nicht Vermittler. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Verbraucherzentrale nennt für die meisten Verträge den 30. November. Die Kündigung muss spätestens bis dahin beim alten Versicherer eingegangen sein. Nicht jeder Vertrag ist aber zu diesem Termin kündbar: Bei Verträgen mit einem anderen Ablauf gilt der Stichtag des jeweiligen Vertrags, den Sie im Versicherungsschein finden.

Zählt das Datum auf dem Brief oder der Eingang beim Versicherer?

Es zählt der Eingang. Laut Verbraucherzentrale muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag beim alten Versicherer eingegangen sein, das Absendedatum reicht nicht aus. Planen Sie deshalb die Zustellung ein.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Das Datum der Mitteilung und die Einzelheiten finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung. Der Rechner oben nennt Ihnen den Tag, an dem diese Frist endet.

Wann sollte ich den alten Vertrag kündigen?

Die Verbraucherzentrale rät, den alten Vertrag erst zu kündigen, nachdem ein verbindliches Angebot des neuen Versicherers vorliegt. So stehen Sie am Ende nicht ohne Versicherungsschutz da.

Quellen