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Wohngebäudeversicherung vergleichen

Leistungen, Elementarschutz und Kosten für Hausbesitzer. Stand: Oktober 2026

Von Giampiero Brunetti · Stand: Oktober 2026 · Preisangaben: Stiftung Warentest, Mai 2026

Kurzantwort

Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn Ihr Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht, für Hausbesitzer ist sie aber ein faktisches Muss. Elementarschäden wie Überschwemmung sind ein Zusatzbaustein, den die Stiftung Warentest für nötig hält. Im Test (Mai 2026) kostete der Modellfall mit Elementarschutz ab 635 Euro im Jahr.

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Was die Wohngebäudeversicherung versichert

GefahrBeispiele laut Verbraucherzentrale
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion, Rauch- und Rußschäden
LeitungswasserRohrbrüche, Frost, bestimmungswidrig austretendes Wasser
Sturm und HagelSturm ab Windstärke 8, Hagel

Versichert ist das Gebäude samt festen Bestandteilen. Der bewegliche Hausrat gehört nicht dazu, dafür gibt es die Hausratversicherung.

Elementarschäden: der wichtige Zusatzbaustein

Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind nicht automatisch versichert. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Hausbesitzern, sie als Zusatz zu prüfen, die Stiftung Warentest formuliert es knapp: „Elementarschutz muss sein“. Er lässt sich separat abschließen.

Beachten Sie die Voraussetzungen: Laut Stiftung Warentest ist oft eine Rückstauklappe erforderlich. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Rückstausicherungen eingebaut und Abflüsse freigehalten werden müssen. Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale zum Elementarschutz.

Versicherungswert und Unterversicherung

Die Verbraucherzentrale empfiehlt die gleitende Neuwertversicherung nach der angegebenen Wohnfläche. Veraltete Berechnungen nach Baupreisindex oder dem Wert von 1914 (in Reichsmark) führen oft zur Unterversicherung. Dann liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Gebäudewert, und der Versicherer zahlt nur anteilig. Bei 50 Prozent Unterversicherung erhalten Sie laut Beispiel nur die Hälfte des Schadens.

Prüfen Sie die Versicherungssumme regelmäßig, besonders nach Umbauten und Anbauten.

Welche Leistungen wichtig sind

Die Stiftung Warentest gewichtet im Test den Grundschutz mit 70 Prozent. Die Übersicht ist eine Orientierung, keine Tarifempfehlung. Maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

MerkmalWas die Quellen nennen
Grobe FahrlässigkeitStiftung Warentest: Teil des Grundschutzes
Aufräum- und AbbruchkostenStiftung Warentest: Teil des Grundschutzes
Behördliche MehrkostenStiftung Warentest: Teil des Grundschutzes
ÜberspannungsschutzStiftung Warentest: Teil des Grundschutzes
ElementarschädenZusatzbaustein, laut Stiftung Warentest „muss sein“

Was die Wohngebäudeversicherung kostet

Die Stiftung Warentest hat im Mai 2026 182 Tarife von 68 Anbietern untersucht. Der Modellfall war ein Haus mit 150 Quadratmeter Wohnfläche, Baujahr 2005. 57 der 182 Tarife (31 Prozent) fielen durch.

Kennzahl (mit Elementarschutz)Wert laut Stiftung Warentest, Mai 2026
Günstiger Standort Regensburgab 635 € pro Jahr
Standort Bremenab 695 € pro Jahr
Teuerste Tarifebis 2.822 € pro Jahr
Preisunterschiededrei- bis vierfach

Das sind Marktdaten für ein Modellhaus, keine Angebote für Sie. Ihr Beitrag hängt von Haus, Standort und Leistungen ab. Preise und Konditionen ändern sich laufend. Maßgeblich sind die Angaben im Rechner und beim Anbieter.

Kündigen und wechseln

  • Kündigungsfrist laut Verbraucherzentrale: drei Monate zum Ende der Laufzeit, danach verlängert sich der Vertrag jährlich.
  • Beim Hauskauf können Sie innerhalb von einem Monat nach dem Grundbucheintrag kündigen.
  • Die Stiftung Warentest rät, alte Verträge zu überprüfen, weil sie häufig Lücken haben.

Praktischer Hinweis: Kündigen Sie die alte Police erst, wenn die neue bestätigt ist, damit keine Lücke entsteht. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine unabhängige Beratung, zum Beispiel über den Bundesverband der Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale vor Ort.

Häufige Fragen

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht, die Versicherung ist für Hausbesitzer aber ein faktisches Muss. Kreditgeber können sie bei einer Finanzierung verlangen.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Grunddeckung umfasst laut Verbraucherzentrale Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Ruß), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.

Was sind Elementarschäden?

Dazu zählen laut Verbraucherzentrale Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Sie sind nicht automatisch versichert, sondern ein Zusatzbaustein. Die Stiftung Warentest sagt dazu: Elementarschutz muss sein.

Was bedeutet Unterversicherung?

Liegt die vereinbarte Summe unter dem tatsächlichen Gebäudewert, zahlt der Versicherer nur anteilig. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel: Bei 50 Prozent Unterversicherung erhalten Sie nur 50 Prozent des Schadens ersetzt.

Was bedeutet „Wert 1914“ oder Baupreisindex?

Das sind veraltete Berechnungsmethoden für den Versicherungswert. Die Verbraucherzentrale empfiehlt stattdessen die gleitende Neuwertversicherung nach der angegebenen Wohnfläche. Veraltete Methoden führen oft zu Unterversicherung.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Im Test der Stiftung Warentest (Mai 2026) kostete der Modellfall (150 Quadratmeter, Baujahr 2005, mit Elementarschutz) in Regensburg ab 635 Euro im Jahr und in Bremen ab 695 Euro. Die teuersten Tarife lagen bei 2.822 Euro. Die Preise unterscheiden sich um das Drei- bis Vierfache.

Brauche ich eine Rückstauklappe?

Laut Stiftung Warentest ist eine Rückstauklappe oft erforderlich, wenn Sie Elementarschutz abschließen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie Rückstausicherungen einbauen und Abflüsse freihalten müssen. Genaue Pflichten stehen in den Vertragsbedingungen.

Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Die Frist beträgt laut Verbraucherzentrale drei Monate zum Ende der Laufzeit, der Vertrag verlängert sich sonst jährlich. Wer ein Haus kauft, kann innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen.

Lohnt sich ein Wechsel?

Die Stiftung Warentest rät, alte Verträge zu überprüfen, weil sie häufig Lücken haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen und die Beiträge angesichts der Inflation zu vergleichen.

Quellen