Von Giampiero Brunetti · Stand: Oktober 2026 · Quelle der Rechtsangaben: Verbraucherzentrale
Kurzantwort
Eine Pauschalreise kombiniert mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis, zum Beispiel Flug und Hotel. Dafür gelten besondere Schutzrechte: Zahlen Sie Anzahlung und Reisepreis erst, wenn Sie den Sicherungsschein haben. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es bei Online-Buchungen nicht. Wichtig ist der Preis, der vor dem Klick auf den Bestellbutton steht, und die Frage, wer Ihr Veranstalter ist.
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Mit dem Rechner suchen Sie Pauschalreisen und vergleichen die Angebote. Welche Anbieter berücksichtigt werden, legt der Vergleichsanbieter fest. Warum das so ist und wie wir uns finanzieren, steht unter So vergleichen wir.
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Was eine Pauschalreise ist
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist eine Pauschalreise ein Paket mit mindestens zwei unterschiedlichen Reiseleistungen für dieselbe Reise und einem Gesamtpreis. Das schließt Pakete ein, die Sie online selbst zusammenstellen (Dynamic Packaging). Es lohnt sich zu wissen, ob Ihre Buchung darunter fällt, denn nur dann gilt das Pauschalreiserecht mit seinen Schutzvorschriften.
Ein Gegenbeispiel nennt die Verbraucherzentrale ebenfalls: Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die als Einzelleistung gebucht werden, unterliegen dem Mietrecht statt dem Pauschalreiserecht.
Sicherungsschein und Anzahlung
- Der Sicherungsschein schützt Sie bei einer Insolvenz des Veranstalters. Die Verbraucherzentrale rät, Anzahlung und Reisepreis erst nach Erhalt zu zahlen.
- Die Anzahlung beträgt nach Angaben der Verbraucherzentrale üblicherweise etwa 20 Prozent des Reisepreises.
- Gesetzliche Grundlage: § 651t BGB regelt Vorauszahlungen. Sie sind nur zulässig, wenn die Insolvenzsicherung besteht und Sie deren Kontaktdaten klar, verständlich und hervorgehoben erhalten haben.
Preisvergleich: worauf achten
Die Verbraucherzentrale gibt für die Buchung im Internet diese Hinweise:
| Thema | Hinweis laut Verbraucherzentrale |
|---|---|
| Vergleichen | Mehrere Vergleichsportale nutzen und zusätzlich direkt beim Anbieter prüfen |
| Preisangabe | Entscheidend ist der Preis vor dem Klick auf den Bestellbutton. Beworbene Preise ändern sich häufig während des Buchungsvorgangs |
| Reisebestätigung | E-Mail-Adresse korrekt angeben, Spam-Ordner prüfen, die Bestätigung ausdrucken und alle Angaben kontrollieren; bei Abweichungen sofort den Veranstalter kontaktieren |
| Informationsblatt | Der Veranstalter muss ein Informationsblatt zur Pauschalreise bereitstellen |
Preise, Verfügbarkeit und Bedingungen ändern sich laufend. Maßgeblich sind die Angaben im Rechner und beim Anbieter vor der Buchung.
Preiserhöhung und Rücktritt
- Kein Widerrufsrecht: Bei Online-Reisebuchungen gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale kein 14-Tage-Widerrufsrecht.
- Rücktritt vor Reiseantritt ist möglich. Dann fallen in der Regel Stornogebühren nach den Pauschalen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Erhebliche Änderung: Eine Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent gilt als erheblich. Dann können Sie kostenfrei zurücktreten. Das Änderungsangebot gilt als angenommen, wenn Sie die vom Veranstalter gesetzte Frist verstreichen lassen.
Reisemängel: was Sie tun sollten
- Mangel unverzüglich dem Veranstalter anzeigen, mit der Aufforderung zur Abhilfe und einer Frist.
- Den Mangel mit Fotos oder Videos dokumentieren.
- Ansprüche beachten: Sie verjähren zwei Jahre nach dem vorgesehenen Ende der Reise.
Veranstalter oder Vermittler
Wer eine Reise bucht, schließt den Vertrag mit dem Veranstalter. Ein Vermittler haftet nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht für die vertragsgemäße Durchführung. Prüfen Sie in der Buchungsbestätigung, wer Ihr Vertragspartner ist. Auch wir sind nur Tippgeber und schließen keine Reiseverträge. Den Vertrag schließen Sie mit dem Anbieter, den der Rechner anzeigt.
Häufige Fragen
Was ist eine Pauschalreise?
Laut Verbraucherzentrale ist es ein Paket, das mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für dieselbe Reise enthält, zum Beispiel Flug und Hotel, und das zu einem Gesamtpreis angeboten wird. Das gilt auch für Pakete, die Sie online selbst zusammenstellen (Dynamic Packaging).
Was ist ein Sicherungsschein?
Der Sicherungsschein schützt Sie, wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird. Die Verbraucherzentrale rät: Erst nach Erhalt des Sicherungsscheins sollten Sie Anzahlung und Reisepreis zahlen. Nach § 651t BGB sind Vorauszahlungen nur zulässig, wenn die Insolvenzsicherung besteht und Sie deren Kontaktdaten klar und verständlich erhalten haben.
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Die Verbraucherzentrale nennt als Standard etwa 20 Prozent des Reisepreises. Prüfen Sie in der Reisebestätigung und in den Bedingungen, was für Ihre Reise gilt.
Habe ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei einer online gebuchten Pauschalreise?
Nein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es bei Online-Reisebuchungen kein 14-Tage-Widerrufsrecht. Ein Rücktritt vor Reiseantritt ist möglich, dann fallen in der Regel Stornogebühren an.
Darf der Veranstalter den Preis nachträglich erhöhen?
Unter Bedingungen ja. Die Verbraucherzentrale nennt eine Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent als erhebliche Änderung, bei der Sie kostenfrei zurücktreten können. Das Änderungsangebot gilt als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Lesen Sie solche Mitteilungen deshalb immer sofort.
Was tue ich bei einem Reisemangel?
Zeigen Sie den Mangel nach Angaben der Verbraucherzentrale unverzüglich an, verbunden mit der Aufforderung zur Abhilfe und einer Frist. Dokumentieren Sie ihn mit Fotos oder Videos. Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vorgesehenen Reiseende.
Gilt das Pauschalreiserecht auch für Ferienhäuser?
Nicht immer. Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die als Einzelleistung gebucht werden, unterliegen nach Angaben der Verbraucherzentrale dem Mietrecht und nicht dem Pauschalreiserecht.
Wer haftet, wenn ich über ein Vergleichsportal oder einen Vermittler buche?
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Vermittler nicht für die vertragsgemäße Durchführung der Reise haftet. Achten Sie in der Buchungsbestätigung darauf, wer der Reiseveranstalter ist, denn dieser ist Ihr Vertragspartner.
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pauschalreiserecht – ein Überblick
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pauschalreise: Tipps für die Reisebuchung im Internet
- Gesetze im Internet: § 651t BGB – Rückbeförderung; Vorauszahlungen